Dr. Edith Raim:

Stunde Null? Die Ahndung von NS-Verbrechen durch die Münchner Justiz nach 1945


"Es mag auch sein, dass sie, wie die meisten Deutschen, unter dem Einfluss einer jahrelangen Propaganda an moralischer Urteilsfähigkeit eingebüsst hatten, so dass ihr Blick für die Verwerflichkeit des Vorgangs getrübt war", urteilte ein Amtsgericht im September 1945 über Täter der sogenannten Reichskristallnacht. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die NS-Verbrechen nach 1945 geahndet? Wer waren die Richter und Staatsanwälte? Die strafrechtliche Aufarbeitung des Dritten Reiches stellte die Justiz vor bisher unbekannte Fragen: War es wichtiger, Unrecht - mit Hilfe des neu entstandenen Kontrollratsgesetzes Nr. 10 - zu sühnen oder galt ein absolutes Rückwirkungsverbot? Schlaglichter auf einige spektakuläre Prozesse machen Leistungen und Defizite deutlich.
Dr. Edith Raim ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zeitgeschichte München.

Veranstaltungsort:
Kulturzentrum Gasteig, Rosenheimer Straße 5
Vortragssaal der Stadtbibliothek

Eintritt frei

Montag 3. Dezember 2007
19.00 bis 20.30 Uhr  (BG 241)