Prof. Dr. Joachim Perels, Universität Hannover:

„Wer außerhalb der Volksgemeinschaft steht, steht auch nicht im Recht ...“
Justiz im Nationalsozialismus


Die überwiegende Mehrheit der Richter und Staatsanwälte begrüßte die Übernahme der Regierungsgewalt durch die Nationalsozialisten. In der unmittelbar 1933 einsetzenden Verfolgung der politischen Opposition zeigte sich die deutsche Justiz als wirksame Waffe des neuen Systems. Rechtsordnung und Rechtspflege wurden im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie umgestaltet. Hohe Freiheitsstrafen und Tausende von vollstreckten Todesurteilen zeigen den totalen Herrschaftsanspruch des NS-Regimes, dem Richter und Staatsanwälte mit juristischer Kompetenz dienten. Recht und Justiz wurden so zu Elementen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Veranstaltungsort:
Kulturzentrum Gasteig, Rosenheimer Straße 5
Vortragssaal der Stadtbibliothek

Eintritt frei