Dr. Andreas Toppe:
Das Oberlandesgericht München


Am 1. April 1935 wurde das Bayerische Oberste Landesgericht per Verordnung aufgelöst. Seine Kompetenzen übernahm das Oberlandesgericht München, das nach Reichsgericht und Volksgerichtshof zu einem der höchsten Gerichte des Dritten Reiches emporstieg. Als einziges bayerisches Gericht besaß es die Zuständigkeit in Hochverratssachen und verfügte damit über ein wichtiges Rechtsinstrument zur Ausübung der politischen Strafjustiz. In den Blickpunkt rücken daher vor allem seine Struktur, die Biographien seiner Präsidenten sowie seine Rechtsprechung in politischen Strafsachen.

Veranstaltungsort:
Kulturzentrum Gasteig, Rosenheimer Straße 5
Vortragssaal der Stadtbibliothek

Eintritt frei