Andreas von Schorlemer:
Kurzer Prozess Das Sondergericht München 1933 bis 1945
Zur raschen Aburteilung von oppositionellem Verhalten und Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime wurden bereits im März 1933 Sondergerichte eingesetzt. Gleichzeitig wurde das Strafrecht verschärft. Auf mehr als 40 mögliche Delikte stand schließlich die Todesstrafe. Auch das Strafprozessrecht wurde einschneidend verändert: Die Sondergerichte entschieden in erster und letzter Instanz, ihre Urteile erlangten sofortige Rechtskraft, Rechtsmittel waren nicht zugelassen, die Rechte von Angeklagten und Verteidigern wurden ausgehöhlt. Mit Kriegsbeginn wurden die Zuständigkeiten der Sondergerichte massiv erweitert. Sie mutierten zu „Standgerichten der inneren Front“.
Veranstaltungsort:
Kulturzentrum Gasteig, Rosenheimer Straße 5
Vortragssaal der Stadtbibliothek
Eintritt frei
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